In Schwangerschaft und Stillzeit gilt: Alkohol? Nein danke!
Anlässlich des Tages des alkoholgeschädigten Kindes am 9. September weist die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) auf das hohe Risiko von Schädigungen bei Kindern durch Alkoholkonsum in der Schwangerschaft hin. Jedes Jahr werden in Deutschland rund 10.000 Kinder mit sogenannten fetalen Alkoholeffekten geboren. Die Kinder sind in ihrer geistigen und körperlichen Entwicklung meist dauerhaft schwer geschädigt. Durch vollständigen Verzicht auf Alkohol in Schwangerschaft und Stillzeit können diese Behinderungen jedoch zu 100 Prozent vermieden werden.